Kapitulationserklärung.
1. Wir, die hier Unterzeichneten, handelnd in Vollmacht für und im Namen des Oberkommandos der Deutschen Wehrmacht, erklären hiermit die bedingungslose Kapitulation aller am gegenwärtigen Zeitpunkt unter deutschem Befehl stehenden oder von Deutschland beherrschten Streitkräfte auf dem Lande, auf der See und in der Luft gleichzeitig gegenüber dem Obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditions Streitkräfte und dem Oberkommando der Roten Armee.
2. Das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht wird unverzüglich allen Behörden der deutschen Land-, See- und Luftstreitkräfte und allen von Deutschland beherrschten Streitkräften den Befehl geben, die Kampfhandlungen um 2301 Uhr Mitteleuropäischer Zeit am 8. Mai [ id est: 9. Mai 1945, 0:01 Uhr MESZ ] einzustellen und in den Stellungen zu verbleiben, die sie an diesem Zeitpunkt innehaben und sich vollständig zu entwaffnen, indem sie Waffen und Geräte an die örtlichen Alliierten Befehlshaber beziehungsweise an die von den Alliierten Vertretern bestimmten Offiziere abliefern. Kein Schiff, Boot oder Flugzeug irgendeiner Art darf versenkt werden, noch dürfen Schiffsrümpfe, maschinelle Einrichtungen, Ausrüstungsgegenstände, Maschinen irgendwelcher Art, Waffen, Apparaturen, technische Gegenstände, die Kriegszwecken im Allgemeinen dienlich sein können, beschädigt werden.
3. Das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht wird unverzüglich den zuständigen Befehlshabern alle von dem Obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditions Streitkräfte und dem Oberkommando der Roten Armee erlassenen zusätzlichen Befehle weitergeben und deren Durchführung sicherstellen.
4. Diese Kapitulationserklärung ist ohne Praejudiz für irgendwelche an ihre Stelle tretenden allgemeinen Kapitulationsbestimmungen, die durch die Vereinten Nationen und in deren Namen Deutschland und der Deutschen Wehrmacht auferlegt werden.
5. Falls das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht oder irgendwelche ihm unterstehende oder von ihm beherrschte Streitkräfte es versäumen sollten, sich gemäß den Bestimmungen dieser Kapitulations-Erklärung zu verhalten, werden der Oberste Befehlshaber der Alliierten Expeditions Streitkräfte und das Oberkommando der Roten Armee alle diejenigen Straf- und anderen Maßnahmen ergreifen, die sie als zweckmäßig erachten.
6. Dieser Erklärung ist in englischer, russischer und deutscher Sprache abgefaßt. Allein maßgebend sind die englische und die russische Fassung.
Unterzeichnet zu Berlin am 8. Mai 1945
v. Friedburg Keitel Stumpff
Für das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht
In Gegenwart von:
Marschall Tedder, Für den Obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditions-Streitkräfte.
Marschall Schukow, Für das Oberkommando der Roten Armee
Bei der Unterzeichung waren als Zeugen auch zugegen:
de Lattre de Tassigny, General, Oberstkommaniderender der Ersten Französischen Armee
General Spaatz, Kommandierender General der Strategischen Luftstreitkräfte der Vereinigten Staaten
(Quelle: Walter Lüdde-Neurath, Regierung Dönitz - Die letzten Tage des Dritten Reiches, Bublies, Schnellbach)
Genau genommen wurde die Urkunde erst am 9. Mai um 0:16 unterzeichnet.
Quellen & Literaturtipps:
[1] Die 44. Infanterie- Division 1938-1945. Reichs-Grenadier-Division Hoch und
Deutschmeister
[2] Die Wehrmacht von Guido Knopp
[3] Filmtipp: Die Geschichte der deutschen Wehrmacht (2 DVDs)
[4] Wehrmacht und Prostitution im besetzten Frankreich
Lesen Sie mehr über die 44. Infanteriedivision im Kriegstagebuch der 44. Infanteriedivision
Übersicht aller Soldaten der 44. ID mit hohen Auszeichnungen
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